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Tarife
Meine Preise richten sich nach der Zeit, die ich in deinem Garten verbringe, dem Aufwand für die Umsetzung deines Projekts sowie einer einfachen Anfahrt pro Besuch. So bleiben alle Kosten transparent und fair – und ich kann deinem Garten genau die Aufmerksamkeit schenken, die er verdient.

Melde dich gerne bei mir, wenn du einen Termin vereinbaren oder mehr über meine Leistungen erfahren möchtest!

Anne Bulk-Brylla - Tuinontwerp en Plantadvies

anne@tuinontwerpbrylla.nl
Rijneveld 113
2771xv Boskoop - Zuid-Holland

www.tuinontwerpbrylla.nl

KVK 98207369

BTW NL005315908B17


TRIODOS BANK: NL31 TRIO 0788 8162 84


Algemene voorwaarden

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ABB Tuinontwerp en Plantadvies
Boskoop – gültig ab 1. Januar 2024

1. Begriffsbestimmungen

Der Auftragnehmer: ABB Tuinontwerp en Plantadvies, die im Auftrag des Auftraggebers Arbeiten im Bereich Gartenplanung und Pflanzenberatung ausführt.
Der Auftraggeber: Die natürliche oder juristische Person, die ABB Tuinontwerp en Plantadvies mit der Durchführung von Arbeiten beauftragt.
Der Vertrag: Die Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und ABB Tuinontwerp en Plantadvies über die Ausführung von Leistungen.

2. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferungen und Vereinbarungen mit ABB Tuinontwerp en Plantadvies, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

3. Angebote und Aufträge

Angebote sind freibleibend und 14 Tage ab Angebotsdatum gültig.

Alle Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich MwSt.

Angebote gelten nicht automatisch für zukünftige Aufträge.

Der Auftrag beginnt nach schriftlicher Bestätigung und einer Anzahlung von 50 %.

Mündliche Absprachen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich (per E-Mail oder Brief) bestätigt wurden.

4. Ausführung des Auftrags

ABB Tuinontwerp en Plantadvies führt die Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen aus, basierend auf den vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen.
Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können Anpassungen und zusätzliche Kosten (Mehrarbeit) nach sich ziehen.

5. Honorare und Kosten

Die Vergütung kann auf folgende Weise vereinbart werden:

als Prozentsatz der Bau- oder Einrichtungssumme,

auf Stundenbasis oder als Festbetrag,

zuzüglich vorab vereinbarter Reisekosten.

Zusatzleistungen (Mehrarbeit) infolge von Änderungen im Entwurf oder gesetzlicher Vorschriften werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet.

6. Zahlung

Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum auf das Konto NL31 TRIO 0788 8162 84 unter Angabe der Rechnungsnummer zu leisten.

Bei Zahlungsverzug wird ein Zinssatz von 8 % pro Monat für Unternehmen bzw. 3 % für Privatpersonen berechnet.

Alle Inkassokosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Forderungen werden sofort fällig bei Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Auftraggebers.

7. Vertragsbeendigung

Bei vorzeitiger Kündigung durch den Auftraggeber ohne Verschulden des Auftragnehmers – oder bei Kündigung durch den Auftragnehmer wegen schuldhaften Verhaltens des Auftraggebers – ist der Auftragnehmer berechtigt:

125 % des Honorars auf Basis des Arbeitsstandes zum Zeitpunkt der Kündigung zu berechnen,

bereits entstandene oder noch zu erwartende Kosten zu verlangen.
Die Kündigung muss schriftlich und per Einschreiben erfolgen.

8. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nicht für indirekte Schäden oder Schäden, die durch Dritte verursacht werden.
Bei Fehlern hat der Auftragnehmer das Recht, diese selbst zu beheben.
Die Haftung ist auf das vereinbarte Honorar des jeweiligen Auftrags beschränkt.
Schadensmeldungen müssen innerhalb von 14 Tagen schriftlich erfolgen.
Der Auftragnehmer verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung.

9. Eigentums- und Urheberrechte

Alle Zeichnungen, Entwürfe und Berichte bleiben Eigentum des Auftragnehmers (ABB Tuinontwerp en Plantadvies).
Eine Wiederverwendung oder Vervielfältigung ist nur mit schriftlicher Zustimmung erlaubt.
Eine Übertragung der Urheberrechte kann gegen eine gesonderte Vergütung vereinbart werden.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Entwürfe und Fotos zu Referenz- und Werbezwecken zu verwenden.

10. Höhere Gewalt

Als höhere Gewalt gelten alle Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers, wie Krankheit, Streiks oder Lieferverzögerungen.
Bei höherer Gewalt kann die Ausführung ausgesetzt oder – nach einem Monat – ohne Schadenersatzpflicht beendet werden.

11. Lieferung von Pflanzen

Pflanzen sind lebende Produkte, für die keine Wachstumsgarantie übernommen werden kann.
Reklamationen müssen sofort nach Erhalt der Ware gemeldet werden, möglichst mit Fotos.
Bei berechtigter Reklamation werden Pflanzen ersetzt oder der Kaufwert gutgeschrieben.

12. Anwendbares Recht

Für alle Vereinbarungen gilt niederländisches Recht.
Gerichtsstand ist das zuständige Gericht im Bezirk, in dem ABB Tuinontwerp en Plantadvies ihren Sitz hat.

ABB Tuinontwerp en Plantadvies
Rijneveld 113, 2771 XV Boskoop, Zuid-Holland – 2025

anne@tuinontwerpbrylla.nl